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BPA-Verbot 2026: Erste Fristen rücken näher, jetzt Materialien prüfen

Mit der EU-Verordnung (EU) 2024/3190 trat das Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien im Januar 2025 in Kraft. Ab 20. Juli 2026 greifen erste zentrale Anforderungen.

Am 20. Januar 2025 trat mit der EU-Verordnung 2024/3190 ein weitreichendes Verbot für Bisphenol-A (BPA) in Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt europaweit in Kraft. Ab dem Ab 20. Juli 2026 greifen erste zentrale Anforderungen für zahlreiche Anwendungen, Je nach Einsatzbereich können Übergangsregelungen bis 2028 gelten.
 

PC künftig nicht mehr für Lebensmittelkontaktmaterialien einsetzbar

BPA wurde bisher vor allem in Polycarbonat (PC) und Epoxidharzen verwendet. Es gilt als hormonell wirksamer Schadstoff und kann die Entwicklung, Fruchtbarkeit sowie das Risiko für bestimmte Erkankungen beeinflussen.

PC kann bei Konsumgütern beispielsweise bei wiederverwendbaren Getränkeflaschen, Haushaltsgeräten oder Küchenartikeln zum Einsatz kommen. Das BPA-Verbot bedeutet nun, dass PC in der Regel fortan nicht mehr als Rohstoff für Anwendungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden kann.

Unser Service: Alternativ passende Masterbatch-Entwicklung

Hersteller, die Anwendungen oder Verpackungen mit Lebensmittelkontakt aus Polycarbonat (PC) fertigen, stehen durch die EU-Verordnung 2024/3190 vor der Frage, welche Materialien ohne Bisphenol A (BPA) künftig zum Einsatz kommen können. Eine zunehmend gefragte Lösung sind Copolyester (CoPET), die vergleichbare optische Klarheit und Verarbeitungseigenschaften mitbringen. Lifocolor kann eine Umstellung mit passgenau entwickelten Masterbatches begleiten: trägeridentisch zum jeweiligen CoPET-System formuliert, für den Lebensmittelkontakt zugelassen und prozesssicher in gängigen Spritzguss- und Blasformverfahren.

Sollten Sie von diesem Verbot und Ihrem Produkt betroffen sein und alternative Anwendungen entwickeln, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie ein neues, adäquates Masterbatch benötigen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter +49 9571 789-0

Übergangsfristen & Ausnahmen

Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich. Übergangsfristen wurden je nach Verwendungszweck festgelegt: Für Einwegprodukte gilt eine Frist von 18 Monaten, während fest installierte Bauteile in der gewerblichen Lebensmittelproduktion bis zu 36 Monate weiter genutzt werden dürfen. Eine Ausnahme besteht für Polysulfonmembranen, die in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden, da hier alternative Lösungen fehlen und die BPA-Freisetzung als unbedenklich gilt.

Historie

Bereits in der Vergangenheit hatte die EU schrittweise Maßnahmen gegen BPA ergriffen: 2011 wurde es in Babyflaschen verboten, 2016 aus Thermopapier verbannt und 2018 weitgehende Einschränkungen für Behälter und Beschichtungen beschlossen.

Grundlage des aktuellen Verbots ist ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus April 2023. Demnach stellt BPA ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, weshalb die zulässige tägliche Aufnahmemenge drastisch auf 0,2 ng/kg Körpergewicht gesenkt wurde - ein Wert, der 20.000 mal niedriger ist als die 2015 geltende Grenze.

Da alternative Stoffe künftig vermehrt zum Einsatz kommen dürften, prüft die EFSA derzeit auch deren potenzielle Risiken.


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