
Erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um die Lifocolor Gruppe
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Am 24. Februar 2025 hat die Europäische Kommission die neue Verordnung (EU) 2025/351 zu Materialien mit Lebensmittelkontakt veröffentlicht, seit 16. März ist sie gültig. Sie aktualisiert und ergänzt bestehende Regelungen, insbesondere die Verordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien (EU) Nr. 10/2011 sowie die Verordnung (EU) 2022/1616 über recycelte Kunststoffe. Ziel ist es, die Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) weiter zu erhöhen und den Einsatz von recycelten Materialien zu fördern.
Wir haben für Sie einige der wichtigsten Punkte zusammengefasst, die auch in unsere Produktsicherheit mit einfließen:
Ein zentrales Element ist die Einführung eines „hohen Reinheitsgrads“ für alle Stoffe, die bei der Herstellung von Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt verwendet werden. Auch nicht absichtlich hinzugefügte Stoffe (NIAS) unterliegen künftig strengeren Vorgaben, insbesondere bei potenziell genotoxischen Substanzen. NIAS müssen einer Risikobewertung unterzogen werden, wenn ihre Migration 0,00015 mg/kg Lebensmittel übersteigt. Zusatzstoffe und UVCB-Substanzen müssen höhere Reinheits- und Rückverfolgbarkeitsstandards erfüllen.
Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 4 (PA – Lebens- und Futtermittel) zugelassen sind, dürfen fortan als Zusatzstoffe in Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden.
Wiederverwendbare Lebensmittelkontaktartikel müssen künftig spezifische Hinweise enthalten. Das gilt auch für Materialien, die noch nicht mit Lebensmitteln in Kontakt gekommen sind. Sie müssen z.B. Informationen zu Temperaturgrenzen, Kontaktzeiten oder Einschränkungen aufweisen.
Recycelte Kunststoffe müssen grundsätzlich dieselben Anforderungen erfüllen wie neue Materialien, wobei es beim Reinheitsgrad wenige Ausnahmen gibt. Qualitätssicherungsmaßnahmen entlang des gesamten Recyclingprozesses sind verpflichtend. Auch die Rückverfolgbarkeit zur Minimierung von Verunreinigungen in recycelten Materialien mit Lebensmittelqualität soll verbessert werden. Produktionsreste und Verschnitte dürfen nur wiederverwendet werden, wenn strenge Herstellungspraktiken (wie GMPs) eingehalten werden.
Künftig müssen Hersteller umfassendere Informationen zur Zusammensetzung ihrer Produkte angeben, darunter auch relevante NIAS und recycelte Bestandteile. Zudem muss angegeben werden, wenn ein Produkt zur Wiederaufbereitung vorgesehen ist.
Produkte, die der neuen Änderungsverordnung nicht entsprechen, dürfen - sofern sie bis 16. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht wurden - solange in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Link zur vollständigen Verordnung (EU) 2025/351
Mehr zu Produktsicherheit bei Lifocolor
Die neuen Regelungen erfordern eine frühzeitige Prüfung bestehender Produkte, Kennzeichnungen und Dokumentationen. Lifocolor steht Ihnen unterstützend zur Seite – gerne beraten wir Sie, sollten Sie bei Veränderungen auch eine angepasste Masterbatch-Rezeptur benötigen. Kontaktieren Sie unser Customer Service Team via oder +49 9571 789-0.