
Erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um die Lifocolor Gruppe

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Am 16. September 2026 endet die Übergangsfrist zur EU-Änderungsverordnung 2025/351. Für die gesamte Wertschöpfungskette in der Kunststoffverarbeitung bringt sie höhere Reinheitsanforderungen, strengere NIAS-Bewertungen und umfassendere Konformitätsdokumentation. Diana Seidel, Leiterin Produktmanagement und Marketing bei Lifocolor, spricht im Interview über den Umgang mit den neuen Vorgaben und darüber, warum mehr Dokumentation nicht automatisch mehr Sicherheit bedeutet.
Diana Seidel: "Die Änderungsverordnung 2025/351, in der Branche auch als Quality Amendment oder 19. Änderung geführt, verschärft die bestehende Kunststoffverordnung 10(2011 (EU) an mehreren zentralen Stellen. Zusammengefasst: höhere Reinheit der eingesetzten Stoffe, strengere Bewertung unbeabsichtigt vorhandener Substanzen - sogenannte NIAS -, präzisere Prüfmethoden, erweiterte toxikologische Bewertungen sowie eine deutlich umfrangreichere Konformitätsdokumentation entlang der ganzen Lieferkette.
Darin müssen neben sämtlichen eingesetzten Stoffen und NIAS, spezifische Migration (SML) mit validierter Analytik, Reinheitskriterien und toxikologische Bewertungen auch detaillierte Verwendungsbedingungen angegeben werden. Die Zusatzverordnung ist seit März 2025 in Kraft, seither läuft die Umstellung. Am 16. September endet die Frist, in der Materialien noch nach altem Stand in Verkehr gebracht werden dürfen. Danach gilt die neue Rechtslage, auch für recycelte Kunststoffe, für die die Verordnung ausdrücklich dieselben Anforderungen setzt wie für Neuware."
Diana Seidel: "Man kann sich vorstellen: Solche umfangreichen Dokumentationen benötigen Zeit, Sorgfalt und Personal. Jeder Lieferant muss diese Nachweisketten bewerkstelligen und ausweisen können. Ein Verpackungshersteller kann nur so gut konform sein wie sein Compoundeur, der nur so gut wie sein Rohstoffhersteller. Wenn ein Glied in dieser Kette noch nicht auf dem neuen Stand ist, hakt es überall.
Praktisch heißt das: mehr Kommunikation, mehr Unterlagen, mehr Abgleich. Besonders spannend ist der Umgang mit sogenannten NIAS, also unbeabsichtigt vorhandenen Substanzen, die Abbauprodukte, Reaktionsnebenprodukte oder Verunreinigungen sein können. Für sie gelten jetzt sehr niedrige Migrationsgrenzen. Das zwingt die gesamte Wertschöpfungskette zu genauerem Hinsehen und zu einer besseren Rückverfolgbarkeit."
Diana Seidel: "Sehr uneinheitlich, ehrlich gesagt. Manche Marktteilnehmer sind gut vorbereitet, andere befinden sich mitten in der Umstellung, andere warten ab und wieder andere sind überfordert und wissen gar nicht, was das alles konkret bedeutet. Ein Muster, das wir aktuell beobachten: Kunden fordern vorsorglich für sämtliche Produkte die Konformitätsbestätigungen für Lebensmittelkontakt an, aber möglicherweise aus einem falschen Sicherheitsverständnis heraus und weil es nicht für alle Anwendungen Verordnungen gibt.
Das ist menschlich verständlich, das Regelwerk ist komplex und niemand am Ende der Kette möchte für etwas haftbar werden, das er nicht im Detail überblickt. Es soll auch nicht der Eindruck entstehen, dass wir Regelungen in Frage stellen oder Aufwand scheuen, im Gegenteil. Wo sensible Produkte mit direktem Lebensmittelkontakt im Einsatz sind, sind strenge Vorgaben sinnvoll und die EU auch Vorreiter. Aber man muss sich bewusst machen: Ein Mehraufwand wird in der Regel preislich für betroffene Produkte in der Lieferkette weitergegeben."
Diana Seidel: "Mehr Dokumentation heißt nicht automatisch mehr Sicherheit. Die entscheidende Frage ist nicht, wie viele Nachweise auf dem Tisch liegen, sondern ob es die richtigen sinnvoll eingesetzt für die konkrete Anwendung sind. Babyartikel oder Getränkeflaschen brauchen eine andere Nachweistiefe als ein Produkt, das nur kurz mit der Haut in Kontakt kommt oder gar nicht in den direkten Lebensmittelkontakt geht. Wer beides über einen Kamm schert, produziert oft mehr Papier als Sicherheit."
Diana Seidel: "Wir haben uns früh entscheiden, unser Angebot entlang klarer Produktgruppen und unterscheidbarer Andwendungsprofile zu ordnen. Dabei gibt es Masterbatches mit der notwendigen Konformitätsdokumentation für besonders sensible Lebensmittelanwendungen, die nochmal nach Kriterien wie Änderungsverboten unterschiedlich tief angelegt sind. Darüber hinaus gibt es alltäglichere Produkte, die die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Rahmenverordnung EU 10/2011 und der Rahmenverordnung 1935/2004 prinzipiell erfüllen sollen, aber eine Konformitätsbestätigung nicht zwingend erfordern. Parallel dazu haben wir unsere eigene Lieferkette systematisch abgefragt: Wer ist bei welcher Konformitätsstufe angekommen, wo hakt es noch, wie planen wir gegebenenfalls einen Umstieg. Und wir haben die Beratung so aufgestellt, dass unser Customer Service mit Kunden konkret bewerten kann, welche Ausbaustufe für ihre Anwendungen tatsächlich passt."
Diana Seidel: "Es gibt Situationen, in denen die Kaskade an uns hakt: Wenn Rohstofflieferanten uns noch nicht die Unterlagen liefern können, die wir gerne weitergeben würden. Da müssen wir transparent sein und sagen, was zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist und was nicht. Ein zweiter Punkt: Wir können mit dem Kunden nur bewerten, was er über seine Anwendungen offenlegt. Wenn ein Verarbeiter aus internen Gründen die höchste Stufe fordert, obwohl die Anwendung sie nicht braucht, ist das seine Entscheidung, und wir liefern selbstverständlich entsprechend. Aber wir sagen es ihm vorher offen, was das heißt und welchen Aufwand es bedeutet."
Diana Seidel: "Nicht in Panik verfallen, stattdessen: ordnen, Anwendung für Anwendung durchgehen: Was steht wirklich im direkten Lebensmittelkontakt, welche Anforderungen ergeben sich daraus, werden diese vom Markenhersteller dezidiert gefordert. Wer diese Basisarbeit macht, ist auch für das gerüstet, was in den nächsten Jahren kommt. Die EU arbeitet an einer umfassenden Reform des Lebensmittelkontaktrechts, die perspektivisch auch Papier, Karton, Metall und Glas einbezieht. Die 2025/351 ist womöglich ein Zwischenschritt, die regulatorischen Anforderungen steigen in Europa aller Voraussicht nach weiter. Für alle, die mitten in dieser Ordnungsarbeit stehen, führen wir die Gespräche auf der Fakuma oder nach Vereinbarung."
Ob Sie mitten in der Umstellung stehen oder die für Ihre Anwendung passende Konformitätsstufe klären möchten: unser Customer Service bewertet gemeinsam mit Ihnen, welche Masterbatch-Lösung für Ihren Anwendungsfall passt.
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 9571 789-0
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Lifocolor | EU-Verordnung 2025/351
EU-Änderungsverordnung 2025/351 auf EUR-Lex
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