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Harmonisierte Einstufung von Titandioxid weiterhin gültig

Frankreich und Europäische Komission gehen in Berufung

Am Mittwoch, den 8. Februar, kündigte die französische Regierung an, ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 23. November 2022 einzulegen. Mit dem Urteil erklärte das EuG die Einstufung und Kennzeichnung von pulverförmigen Titandioxid-Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 10 µm als vermutlich krebserzeugend (Kategorie 2) bei Einatmen für bestimmte Pulverformen für nichtig. Gegen das Urteil konnte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Davon hat Frankreich, die Teil der Gruppe der Beklagten waren, sowie die Europäische Komission fristgerecht Gebrauch gemacht.

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Titandioxid weiterhin als potenziell krebserregend beim Einatmen eingestuft | Lifocolor
Frankreich ficht Urteil an

Laut einer Presseerklärung des französischen Ministeriums für den ökologischen Übergang und territorialen Zusammenhalt und des Ministeriums für den Energiewandel hat Frankreich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union eingereicht, die Einstufung von Titandioxid als krebserregend aufzuheben, da das Gericht die Grenzen seiner gerichtlichen Kontrolle überschritten habe, indem es eine eigene Bewertung und Interpretation der wissenschaftlichen Daten vorgenommen habe. Diese Gerichtsentscheidung stelle darüber hinaus einen Rückschlag für den Gesundheitsschutz der europäischen Bürger und Arbeitnehmer dar, die mit diesem Stoff umgehen.

Die harmonisierte Einstufung von pulverförmigen Titandioxid bleibt somit weiterhin bestehen und das Urteil vom 23. Novmeber 2022 wird nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Einspruch erfolgreich ist oder nicht. Zur Einlegung der Rechtsmittel hat die Vereinigung der Titandioxidhersteller (TDMA) eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Titandioxid (TiO2) wird in einer Vielzahl von industriellen Anwendungen verwendet, u. a. in Farben, bestimmten Kunststoffen, Lebensmitteln oder Arzneimitteln, um einen weißen Glanz und eine weiße Farbe zu erzielen.


Vergangenes Jahr berichteten wir über die Einstufung durch die EU-Kommission und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Masterbatch-Branche. Lesen Sie hier das Interview.

Mehr Informationen zum Urteil auf den Seiten des Europäischen Gerichtshof und im Forum Titandioxid, einer Initiative des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. und des Verbands der Mineralfarbenindustrie e. V..