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Titandioxid: Aktuelle Rechtslage nach EuGH-Urteil 2025

EuGH hebt CLP-Einstufung von Titandioxid auf. Die Kennzeichnungspflicht für TiO₂-haltige Pulver und Gemische - darunter auch Masterbatches - mit den Warnhinweisen EUH 211 und EUH 212 ist demnach wieder aufgehoben. Alle Details zur neuen Rechtslage hier.

Stand: September 2025

Das Weißpigment Titandioxid (TiO) ist eines der am häufigsten eingesetzten Pigmente in der Kunststoff-, Lack- und Farbenindustrie. In den letzten Jahren stand es im Fokus regulatorischer Diskussionen, nachdem es 2021 aufgrund von bestimmter von bestimmten Titandioxid-Pulver in Pulverform als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ (Kategorie 2) gemäß der Classification, Labelling and Packaging-(CLP)-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft wurde. Diese Einstufung brachte zusätzliche Kennzeichnungspflichten für TiO₂-haltige Pulver und Gemische mit sich.

EuGH hebt CLP-Einstufung von Titandioxid auf

Am 1. August 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die CLP-Einstufung von Titandioxid endgültig aufgehoben. Damit wurde das Urteil des Gerichts der Europäischen Union aus 2022 bestätigt und die Rechtsmittel der EU-Kommission und Frankreichs zurückgewiesen.

Wesentliche Gründe des Urteils:

  • Die Einstufung stützte sich auf eine über 30 Jahre alte Inhalationsstudie an Ratten, deren Bedingungen nicht realistisch für den Arbeitsschutz seien.
     
  • Die Einstufung von TiO₂ war auf Pulver, die mehr als 1% Titandioxid-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder weniger enthalten, beschränkt. Messungen ergaben, dass die meisten TiO₂-Pulver und Pigmentpräparationen nicht unter die Einstufung fallen. 
     
  • Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) habe nicht alle relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.
     
  • Die CLP-Kriterien verlangen den Nachweis einer intrinsischen krebserzeugenden Eigenschaft – diese sah der EuGH nicht gegeben.

Folgen für Kennzeichnung und CLP-Verordnung

•    Die Warnhinweise EUH 211 und EUH 212 für TiO₂-haltige Gemische entfallen.

•    Die EU-Kommission muss die CLP-Verordnung entsprechend anpassen.

•    Hersteller und Verarbeiter müssen TiO₂-haltige Produkte künftig nicht mehr aufgrund dieser Einstufung als krebserzeugend kennzeichnen.


Bedeutung für Lifocolor-Produkte

Unsere TiO₂-haltigen Masterbatches waren bereits so konzipiert, dass das Pigment fest in der Kunststoffmatrix gebunden ist und nicht als einatembarer Staub vorliegt. Die bisherige Kennzeichnungspflicht entfällt nun vollständig. Unsere hohen Arbeitsschutzstandards – moderne Absauganlagen, geschlossene Systeme und persönliche Schutzausrüstung – bleiben selbstverständlich bestehen.

Abgrenzung zu anderen Regelungen

Das EuGH-Urteil betrifft ausschließlich die chemikalienrechtliche Einstufung nach CLP-Verordnung. Unverändert bleibt das seit Januar 2022 geltende Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E171. Regelungen in anderen Bereichen wie Kosmetika oder Arzneimitteln sind davon nicht betroffen.

Fazit: Mit der Aufhebung der CLP-Einstufung entfällt eine wesentliche regulatorische Hürde für den Einsatz von Titandioxid in industriellen Anwendungen. Für unsere Kunden bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, weniger Kennzeichnungsaufwand und weiterhin höchste Sicherheitsstandards in der Verarbeitung.

Weitere Informationen: https://forum-titandioxid.de/

Link zu unseren vergangenen Beiträgen: Frankreich legt Berufung ein (2023
Link zu unseren vergangenen Beiträgen: Neueste Entwciklungen Titandioxic (2022)